SiGeKo nach RAB 30 


  • Sie sind Bauherr, haben ein Bauvorhaben, dass sich mit maschinenbaulichen Gewerken überschneidet, dann sind wir der Richtige, denn wir können und dürfen beides !
  • Koordinieren der Baustelle Hoch- und Tiefbau nach RAB 30 und 
  • Koordinieren nach DGUV 211-006 Sicherheit durch Koordination

Wann benötigen sie welchen Koordinator?


Einen SiGeKo benötigen sie wenn die Kriterien in der Baustellenverordnung und der RAB 31

Einen Koordinator nach DGUV 211-006 benötigen sie bei Baustellen und Montagen die nicht der Baustellenverordnung unterliegen aber mehrere Arbeitgeber beschäftigen gleichzeitig oder getrennt.


wir erstellen Ihnen:


Terminpläne

SiGePläne

Beraten sie in der Ablaufgestaltung und 

bei der Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32



 

  

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